20-4015

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Sodenkamp 8b

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten

einer Elektro-Ladesäule und das Beschildern von zwei Parkständen zur Bevorrechtigung

elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

 

  1. Höhentwiete ggü. 7

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten

eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

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