20-3916

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Orchideenstieg 14

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung zweier Parkstände, inklusive Seitenstreifen, zu Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

Information und Karten