20-4353

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Teil 2 für die Sitzung am 15.05.2017 (Betroffene Bereiche: Burmester Straße - Stockhausenstraße; Wiesendamm - Burmester Straße; Erlenkamp, Mundsburger Damm)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1.

Burmesterstraße - Stockhausenstraße

Vorfahrtsregelung verdeutlichen, Beschilderung korrigieren

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlagen.

(Anordnung vom 26.04.2017)

 

 

2.

Wiesendamm - Burmesterstraße

Vorfahrtsregelung verdeutlichen, Beschilderung korrigieren

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlagen.

(Anordnung vom 27.04.2017)

 

3.

Erlenkamp / Mundsburger Damm

Verbot der Einfahrt verdeutlichen

Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Durch eBeobachtungen wurde festgestellt, dass Fahrzeugführer das Verbot der Einfahrt (VZ.267 StVO) offensichtlich übersehen und somit den Erlenkamp entgegengesetzt der Einbahnstraßenregelung befahren. Das bereits bestehende VZ 267 StVO rechtsseitig wird durch den spitzwinkligen Einmündungsbereich nicht wahrgenommen. Zur besseren Sichtbarkeit der Einbahnstraßenregelung ist das wiederholen des VZ 267 linksseitig aufzustellen und leicht einzudrehen. Die vorhandene Beschilderung für den Einmündungsbereich ist bereits witterungsbedingt stark ausgeblichen und ist somit ebenfalls zu erneuern.

(Anordnung vom 27.04.2017)

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge