20-5816

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg III

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Heinrich-Hertz-Straße ggü. 139

Einrichten eines eingeschränkten Halteverbotes für Anlieferungen

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten

eines eingeschränkten Halteverbotes an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

Anordnung