Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg III
Heinrich-Hertz-Straße ggü. 139
Einrichten eines eingeschränkten Halteverbotes für Anlieferungen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten
eines eingeschränkten Halteverbotes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.