20-5816

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg III

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Heinrich-Hertz-Straße ggü. 139

Einrichten eines eingeschränkten Halteverbotes für Anlieferungen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten

eines eingeschränkten Halteverbotes an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge
Lokalisation Beta
Heinrich-Hertz-Straße Uhlenhorst

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.