Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg III
Heinrich-Hertz-Straße ggü. 139
Einrichten eines eingeschränkten Halteverbotes für Anlieferungen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten
eines eingeschränkten Halteverbotes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.