Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg II
Neumarkierung des Parkstandes und Austausch eines VZ
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Neumarkierung des Parkstandes und den Austausch eines VZ an.
Umwandlung eines personenbezogenen in einen allgemeinen Sonderparkstand
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Umkennzeichnung eines personenbezogenen Sonderparkstandes in einen Allgemeinen
an.
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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