20-5806

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Dithmarscher Straße 9

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge  (eFz) an Ladesäulen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für die Straßburger Straße, im

Seitenstreifen vor Haus-Nr. 65, das Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung

elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

  1. Lortzingstraße / Bürgerstraße / Maxstraße, Lortzingstraße / Von-Essen-Straße,

Von-Essen-Straße / Uferstraße, Uferstraße / Heinskamp

Aufstellen von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen zur Bevorrechtigung der

Fahrradstraße (Veloroute 6)

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Aufstellen von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen zur Bevorrechtigung der

Fahrradstraße (Veloroute 6) an.

  1. Winterhuder  Weg 72

Aufbringen von Sperrflächen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Aufbringen von je einer Sperrfläche an der Tankstellenein- und -ausfahrt an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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