Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg II
Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für die Straßburger Straße, im
Seitenstreifen vor Haus-Nr. 65, das Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung
elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Von-Essen-Straße / Uferstraße, Uferstraße / Heinskamp
Aufstellen von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen zur Bevorrechtigung der
Fahrradstraße (Veloroute 6)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Aufstellen von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen zur Bevorrechtigung der
Fahrradstraße (Veloroute 6) an.
Aufbringen von Sperrflächen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Aufbringen von je einer Sperrfläche an der Tankstellenein- und -ausfahrt an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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