20-5806

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Dithmarscher Straße 9

  Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

  Fahrzeuge  (eFz) an Ladesäulen

 

  Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für die Straßburger Straße, im

           Seitenstreifen vor Haus-Nr. 65, das Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung

           elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

  1. Lortzingstraße / Bürgerstraße / Maxstraße, Lortzingstraße / Von-Essen-Straße,

   Von-Essen-Straße / Uferstraße, Uferstraße / Heinskamp

            Aufstellen von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen zur Bevorrechtigung der

   Fahrradstraße (Veloroute 6)

 

            Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

            Aufstellen von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen zur Bevorrechtigung der

            Fahrradstraße (Veloroute 6) an.

 

  1. Winterhuder  Weg 72

   Aufbringen von Sperrflächen

 

            Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

            Aufbringen von je einer Sperrfläche an der Tankstellenein- und -ausfahrt an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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