20-5836

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Ifflandstraße 22

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge

(eFz) an Ladesäulen an.

  1. Suhrsweg 10

Aufheben des personengebundenen Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Aufheben eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Lokalisation Beta

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