Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge
(eFz) an Ladesäulen an.
Aufheben des personengebundenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Aufheben eines personengebundenen Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.