20-5836

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Ifflandstraße 22

           Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

           Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

           Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

           Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge

          (eFz) an Ladesäulen an.

 

  1. Suhrsweg 10

  Aufheben des personengebundenen Sonderparkstandes

 

           Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

           Aufheben eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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