Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Letzte Beratung: 25.02.2019 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 5.5
Aufbringung einer Markierung zur Kenntlichmachung der Aufweitung für die
Tiefgaragenausfahrt (Schwalbenschwanz)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufbringung einer Markierung zur Kenntlichmachung der Aufweitung für die Tiefgaragenausfahrt (Schwalbenschwanz) an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anordnung
Skizze
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