Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Aufbringung einer Markierung zur Kenntlichmachung der Aufweitung für die
Tiefgaragenausfahrt (Schwalbenschwanz)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufbringung einer Markierung zur Kenntlichmachung der Aufweitung für die Tiefgaragenausfahrt (Schwalbenschwanz) an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.