Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel (RegA FuLA)
1. Cordesweg 29
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2019
Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
Diese Anordnung ersetzt die Anordnung vom 24.01.2019 für Cordesweg 39.
2. Maienweg 272 und 317
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.02.2019
Ausrüstung der vorhandenen Trägertafeln „Tempo 30“ mit Vorwarn-leuchten
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Ausrüstung der
vorhandenen Trägertafeln „Tempo 30“ mit Vorwarnleuchten an.
3. Gert-Marcus-Straße 17b (Baufeld 9/10)
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.02.2019
Beschilderung von Parkständen (auch auf den Seitenstreifen) zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von Parkständen (auch auf den Seitenstreifen) zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
4. Wischhöfen 1-33a
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.02.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
5. Wrangelkoppel am Knoten Wrangelkoppel / Krohnstieg
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.02.2019
Halbseitige Sperrung- Einbahnstraßenregelung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine halbseitige Sperrung mit Einbahnstraßenregelung an.
6. Tangstedter Landstraße 40-42
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.02.2019
Verlängerung einer Halteverbotsstrecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Verlängerung einer Halteverbotsstrecke an.
7. Ratsmühlendamm 13
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.02.2019
Einrichten eines Ladeplatzes für Elektrofahrzeuge
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten eines Ladeplatzes für Elektrofahrzeuge an.
8. Holitzberg 246
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.02.2019
Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen des
personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
9. Dortmunder Straße 19 - 21
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.02.2019
Einrichten einer Halteverbotsstrecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten einer Halteverbotsstrecke an.
10. Reestück / Wendehammer
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.03.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
11. Krohnstieg 63
Straßenbehördliche Anordnung vom 06.03.2019
Einrichten eines personenbehzogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten
eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
13. Eichenknick, in der Kehre
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.03.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
14. Holtkoppel—„Aussichtsplattform“
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.03.2019
Einbau von Fußgängerschutzgittern / Umlaufsperre (Hammelsprung)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich den Einbau vn Fußgängerschutzgittern / Umlaufsperre / Hammelsprung an.
15. Struckholt 5-9
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.03.2019
Veränderung der Zeiten des dortigen Halteverbotes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Veränderung der Zeiten des dortigen Halteverbotes an.
16. Brombeerweg zwischen Hausnummer 81 und Heinrich-Traun-Straße
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.04.2019
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.