20-4216

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Orchideenstieg 14

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Erweitern der bestehenden Anordnung durch verdeutlichen der Parkanordnung an.

 

 

  1. Rittmerskamp 49

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen eines Sonderparkstandes an.

 

 

  1. Justus-Strandes-Weg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung

des ruhenden Verkehrs an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.