20-4216

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Orchideenstieg 14

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Erweitern der bestehenden Anordnung durch verdeutlichen der Parkanordnung an.

 

 

  1. Rittmerskamp 49

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen eines Sonderparkstandes an.

 

 

  1. Justus-Strandes-Weg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung

des ruhenden Verkehrs an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge