20-4109

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Heubergredder 14a

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

eines Sonderparkstandes an.

  1. Tangstredter Landststraße 45 53

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die Aufstellung von Absperrelementen an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Lokalisation Beta
Heubergredder Tangstedter Landstraße

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