20-4109

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Heubergredder 14a

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

eines Sonderparkstandes an.

 

  1.    Tangstredter Landststraße 45 53

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die Aufstellung von Absperrelementen an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge