20-3939

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1.                Redderplatz ggü 6-8,  ggü.18 und Redderplatz Kehre

Entfernung, Wiederaufstellung und Versetzen von VZ

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

Wiederaufstellen und Versetzen von VZ an.

 

 

  1.    Schmuckshöhe ggü. 1

  Entfernung eines Sonderparkstandes

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

eines Sonderparkstandes an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge