20-3910

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Borsteler Chaussee 45

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung

zweier Parkstände, inklusive Seitenstreifen an.

 

 

 

  1. Borsteler Bogen 27g

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufstellen

zweier VZ 136 (Kinder) StVO an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge