20-3801

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Holunderweg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten

eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

 

 

  1. Warnckesweg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

Information und Karten