20-3801

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Holunderweg

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten

eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

  1. Warnckesweg

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge
Lokalisation Beta
Holunderweg Warnckesweg Warnckesweg

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