Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.08.2023: Unterbrechung des Gehwegparkens zur Herstellung eines freien Zuganges zur Grünanlage Osterbek; Adlerstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Unterbrechung des Gehwegparkens zur Herstellung eines freien Zuganges zur Grünanlage Osterbek an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz