Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.01.2025: Semperstraße 46-48
Letzte Beratung: 07.04.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischbetriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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