Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.04.2026: Kesselflickerweg
Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine Verkehrseinrichtung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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