Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.04.2026: Kesselflickerweg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine Verkehrseinrichtung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg