22-2312

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.05.2026: Fuhlsbüttler Straße 29

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieFreigabe des Parkraums auf dem Gehwegan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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