Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.05.2026: Foorthkamp 61, Nebenfahrbahn
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuordnung ruhender Verkehr, Schleppkurve an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung, VZ-Plan
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