22-2340

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.05.2026: Foorthkamp 61, Nebenfahrbahn

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuordnung ruhender Verkehr, Schleppkurve an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge
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