Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.05.2026: Foorthkamp 61, Nebenfahrbahn
Letzte Beratung: 29.06.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuordnung ruhender Verkehr, Schleppkurve an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung, VZ-Plan
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