Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.03.2024: Hamburger Str.116c, Louis-Braille-Platz, unterhalb Rönnhaidbrücke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
(stellv. Bezirksamtsleiter)