21-5260

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.03.2024: Hamburger Str.116c, Louis-Braille-Platz, unterhalb Rönnhaidbrücke

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.04.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Dr. Udo Franz

(stellv. Bezirksamtsleiter)

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan