22-2350

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.05.2026: Heitmannstraße 69-71

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 29.06.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen sowie aufbringen von Parkstandsmarkierungen mit Piktogramm gemäß beigefügter Skizze der Fa. Qwello an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Heitmannstraße

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