22-2169

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.04.2026: Duisburger Straße 12

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta

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