21-3523

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.05.2022 Neuordnung des ruhenden Verkehrs - Resedenweg / Primelweg, Resedenweg / Gnadenbergweg, Primelweg / Hummelsbütteler Landstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2022
Ö 8.3.4
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben. 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge