Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.05.2022 Neuordnung des ruhenden Verkehrs - Resedenweg / Primelweg, Resedenweg / Gnadenbergweg, Primelweg / Hummelsbütteler Landstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung
Verkehrszeichenpläne