Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.11.2023: Wartenau zw. Wandsbeker Chaussee und Eilenau
Letzte Beratung: 04.12.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.1.9
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund Lärmaktionsplan (Tempo 30 zur Nachtzeit) an. Diese Anordnung ersetzt die am 02.08.2023 ausgestellte Anordnung (siehe Az.: 031/8V/531096/2023).
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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