Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.11.2023: Wartenau zw. Wandsbeker Chaussee und Eilenau
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund Lärmaktionsplan (Tempo 30 zur Nachtzeit) an. Diese Anordnung ersetzt die am 02.08.2023 ausgestellte Anordnung (siehe Az.: 031/8V/531096/2023).
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz