22-2549

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.08.2026: Heideweg 15a ggü. (Gebäudeseite Averhoffstraße 38)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischbetriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulenan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, Antrag, Erlaubnis

Lokalisation Beta
Heideweg Averhoffstraße

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