22-2459

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.07.2026: Langenhorner Chaussee 99

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für deno.g. Bereich die Beschilderung von 4 Parkständen (Doppelstandort zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Langenhorner Chaussee

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