21-5123

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2024: Wentzelstraße 2 ggü.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.03.2024
Ö 6.2.5
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen entsprechend OVG Hamburg mit Urteil 3 Bf. 68/22 vom 13.12.2023.an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze