Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.04.2026: Traute-Lafrenz-Straße 167 und ggü.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von zwei räumlich voneinander getrennten Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch
betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen (2 gegenüberliegende Ladesäulen /4 Parkstände an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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