22-2176

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.04.2026: Traute-Lafrenz-Straße 167 und ggü.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von zwei räumlich voneinander getrennten Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch

betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen (2 gegenüberliegende Ladesäulen /4 Parkstände an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Traute-Lafrenz-Str.

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