22-2167

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.04.2026: Holitzberg 266-268 ggü.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Holitzberg

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