21-4706

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.08.2023: Entfernen eines absoluten Halteverbots Von-Essen-Straße 61

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.09.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich das

Entfernen eines absoluten Halteverbots an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung