Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.08.2023: Entfernen eines absoluten Halteverbots Von-Essen-Straße 61
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Entfernen eines absoluten Halteverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz