Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.08.2026: Humboldtstraße 86
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieWegordnung der Zusatzzeichen "Wohngebiet"an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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