21-4854

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2023: Lämmersieth ggü. 11a

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.12.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkstände zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Anordnung