21-5271

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.03.2024: Winterhuder Weg / Hebbelstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.04.2024
Ö 7.1.1
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich das Anbringen des VZ 1022-10 StVO an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Dr. Udo Franz

(stellv. Bezirksamtsleiter)

 

Anhänge

 

-          Anordnung 

-          VZ-Plan