Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.01.2024 - Wachtelstr. i.H. Gebäude Bramfelder Str. 90
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Verdeutlichen des Sichtdreiecks vor einem Fußgängerüberweg (FGÜ) mittels Sperrfläche an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz