Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.06.2020
Versetzen des VZ 315-66 in Rtg. Maria-Louisen-Stieg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Versetzen des VZ 315-66 in Rtg. Maria-Louisen-Stieg an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnis wird gebeten.