21-1261

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.06.2020
Versetzen des VZ 315-66 in Rtg. Maria-Louisen-Stieg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.06.2020
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Versetzen des VZ 315-66 in Rtg. Maria-Louisen-Stieg an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnis wird gebeten.