Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.01.2025: Ulmenstraße / Barmbeker Straße 146a
Letzte Beratung: 07.04.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderungvon Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischbetriebenerFahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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