21-5045

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.01.2024 - Hellbrookstraße 9

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.02.2024
Ö 7.1.5
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung 

-          VZ Plan