Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.06.2026: Nordschleswiger Straße 72-74
Letzte Beratung: 29.06.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.9
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigungelektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulenan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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