Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2023: Hellbrookstr. zw. Steilshooper Str. und Habichtstr.
Letzte Beratung: 04.12.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.1.8
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund Lärmaktionsplan (Tempo 30 zur Nachtzeit) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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