21-4911

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2023: Hellbrookstr. zw. Steilshooper Str. und Habichtstr.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.12.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund Lärmaktionsplan (Tempo 30 zur Nachtzeit) an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung 

-          VZ Plan

-          Bilder