21-4911

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2023: Hellbrookstr. zw. Steilshooper Str. und Habichtstr.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 04.12.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.1.8

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund Lärmaktionsplan (Tempo 30 zur Nachtzeit) an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ Plan

- Bilder

Lokalisation Beta

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