22-2552

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.08.2026: Starstraße 42

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung und Parkstandsmarkierung von E-Ladeplätzen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Starstraße

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