Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.07.2026: Sengelmannstraße / Am Brabandkanal
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Kennzeichnung der bestehenden Radwegbenutzungspflicht durch Aufstellung des Verkehrszeichens 237 (Radweg)an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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