22-2460

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.07.2026: Sengelmannstraße / Am Brabandkanal

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Kennzeichnung der bestehenden Radwegbenutzungspflicht durch Aufstellung des Verkehrszeichens 237 (Radweg)an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Sengelmannstraße Am Brabandkanal

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