Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.01.2026: Poelchaukamp zwischen Gellertstraße und Mühlenkamp
Letzte Beratung: 23.03.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich "Tempo 30" (Lärmschutz) an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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