Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.11.2023: Elsastraße 46
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung eines Haltverbots für Schulbusse an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz