Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.05.2025: Diekmoorweg 44
Letzte Beratung: 19.05.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 2 Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung, Skizze
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