Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.01.2024 - Lämmersieth 29 u. ggü.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Sperrflächenmarkierung vor FGÜ + Nachmarkierung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz