Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.06.2026: Weidestraße Hausnummer 120a bis 158
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieTempo-30-Strecke vor einem Spielplatz + Zusammenlegung Tempo-30-Strecke Kita an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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