22-2354

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.06.2026: Weidestraße Hausnummer 120a bis 158

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieTempo-30-Strecke vor einem Spielplatz + Zusammenlegung Tempo-30-Strecke Kita an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Pläne

Lokalisation Beta
Weidestraße

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