Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.11.2023 hier: Markierung der Fahrbahn Kleekamp 2, Bergkoppelweg 10 mit VZ 298 Sperrfläche und Verlängerung der Fahrstreifenbegrenzung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Markierung der Fahrbahn Kleekamp 2, Bergkoppelweg 10 mit VZ 298 Sperrfläche und Verlängerung der Fahrstreifenbegrenzung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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