21-4882

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.11.2023 hier: Markierung der Fahrbahn Kleekamp 2, Bergkoppelweg 10 mit VZ 298 Sperrfläche und Verlängerung der Fahrstreifenbegrenzung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Markierung der Fahrbahn Kleekamp 2, Bergkoppelweg 10 mit VZ 298 Sperrfläche und Verlängerung der Fahrstreifenbegrenzung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung und Übersichtskarte