22-2728

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.10.2026: Levisohnweg 4

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen sowie aufbringen von Parkstandsmarkierungen mit Piktogramm gemäß Skizze an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung

Anordnung, VZ Plan

Lokalisation Beta
Levisohnweg
Stadtteile

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Themen Beta

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