Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.04.2024 Tangstedter Landstraße/Tannenweg: Aufstellen eines VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufstellen eines VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz