21-5330

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.04.2024 Tangstedter Landstraße/Tannenweg: Aufstellen eines VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.04.2024
Ö 5.3.6
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufstellen eines VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung

Skizze