21-5020

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.01.2024: Bebelallee 1 ggü.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.02.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze