21-5020

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.01.2024: Bebelallee 1 ggü.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 05.02.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.1

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze

    

Lokalisation Beta

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